Gesetzliche Vorgaben und Förderungen für Heizung, Sanierung und Neubau
Wer eine Heizung modernisieren, sein Haus energetisch sanieren oder neu bauen möchte, sollte zwei Dinge unterscheiden: gesetzliche Vorgaben und staatliche Förderung.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) legt fest, welche energetischen Anforderungen an Gebäude gelten und welche Möglichkeiten Eigentümer beim Heizungstausch haben. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt dagegen bestimmte besonders energieeffiziente und klimafreundliche Maßnahmen finanziell.
Wichtig: Was gesetzlich erlaubt ist, muss nicht automatisch staatlich gefördert werden. So können nach dem GModG beispielsweise auch Gas- oder Ölheizungen weiterhin eingebaut werden. Die staatliche Heizungsförderung konzentriert sich dagegen auf klimafreundliche Heizsysteme und den Anschluss an Gebäude- oder Wärmenetze.
Deutschlands Klimaziele
Deutschland hat sich im Bundes-Klimaschutzgesetz verpflichtet, die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 deutlich zu reduzieren:
- bis 2030 um mindestens 65 %
- bis 2040 um mindestens 88 %
- bis 2045 soll Netto-Treibhausgasneutralität erreicht werden.
Der Gebäudebereich spielt dabei eine wichtige Rolle. Energetische Sanierungen, effiziente Heizsysteme und erneuerbare Energien können den Energieverbrauch und die laufenden Kosten eines Gebäudes langfristig reduzieren. Viele dieser Maßnahmen werden durch staatliche Förderprogramme unterstützt.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz: mehr Wahlfreiheit beim Heizungstausch
Seit dem 29. Juli 2026 gilt das überarbeitete Gebäudeenergierecht unter der Bezeichnung Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die zuvor geltende allgemeine Vorgabe, eine neue Heizung mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien zu betreiben, wurde aufgehoben.
Eigentümer haben damit beim Austausch einer Heizung wieder eine größere Auswahl. Möglich sind unter anderem Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie, Hybridlösungen, Gas- und Ölheizungen, Stromdirektheizungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen, hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung, Wärmenetzanschlüsse und weitere innovative Heizlösungen.
Für neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen in bestehenden Gebäuden gelten künftig steigende Anforderungen an den Einsatz bestimmter klimafreundlicher Brennstoffe.
Förderung bleibt auf klimafreundliche Lösungen ausgerichtet
Die größere Wahlfreiheit des GModG bedeutet nicht, dass jede zulässige Heizung gefördert wird.
Heizung modernisieren
Für klimafreundliche Heizungen und den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz gibt es eine Grundförderung von 30 %. Für selbstnutzende Eigentümer können zusätzliche Boni hinzukommen.
mehr erfahrenEinzelne Sanierungsmaßnahmen
Gefördert werden unter anderem Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung und Heizungsoptimierung.
mehr erfahrenKomplettsanierung zum Effizienzhaus
Für eine umfassende energetische Sanierung steht die KfW-Förderung „Wohngebäude – Kredit 261“ zur Verfügung.
mehr erfahrenKlimafreundlicher Neubau
Die KfW-Programme 297/298 fördern energieeffiziente Neubauten und den Ersterwerb entsprechender Wohngebäude.
mehr erfahrenCO2-Preis für fossile Brennstoffe
Für fossile Brennstoffe wie Erdgas und Heizöl gilt 2026 ein CO2-Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Tonne CO2. Der tatsächliche Preis wird innerhalb dieses Korridors durch Versteigerungen bestimmt.
Damit können sich die Kosten fossiler Heizsysteme zusätzlich zu den eigentlichen Energiepreisen erhöhen. Für eine langfristige Entscheidung sollte deshalb nicht nur der heutige Brennstoffpreis betrachtet werden.
Stand: 15. September 2026
Förderbedingungen und gesetzliche Vorgaben können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Bestimmungen des Bundes, der KfW und des BAFA sowie gegebenenfalls ergänzende Regelungen der Bundesländer und Kommunen.
Aktuelles
© energie-fachberater.de
© energie-fachberater.deSteuerbonus für die Sanierung - das müssen Eigentümer wissen
Wer Haus oder Wohnung energetisch saniert, kann die Sanierungskosten von der Steuer absetzen. Dieser Steuerbonus für die Sanierung gilt 10 Jahre lang - von 2020 bis Ende 2029. Geregelt wird die "Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden" im Einkommensteuergesetz (EStG). Interessant für private Eigentümer ist § 35c EStG. Die wichtigsten Informationen und Voraussetzungen zum Steuerbonus.mehr erfahren


