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Saniertes Fachwerkhaus © lapping / PixabayFertige Sanierungspläne für Heizung oder Gebäudehülle? Dann denn Förderantrag zügig stellen! © lapping / Pixabay
Saniertes Fachwerkhaus © lapping / PixabayFertige Sanierungspläne für Heizung oder Gebäudehülle? Dann denn Förderantrag zügig stellen! © lapping / Pixabay
Fördermittel für Heizung und Sanierung noch 2024 sichern

Hängepartie Haushalt 2025: Förderanträge frühzeitig stellen

Aktueller Hintergrund: Nach dem Aus der Ampel-Koalition führt der Kanzler aktuell eine Minderheitsregierung. Ob er mit Hilfe der Opposition eine Mehrheit für den Haushalt 2025 organisieren kann, ist derzeit fraglich. Wird der Haushalt 2025 aber nicht rechtzeitig bis Ende 2024 verabschiedet, gibt es im kommenden Jahr zunächst eine sogenannte "vorläufige Haushaltsführung". Das wiederum bedeutet, dass nur laufende gesetzliche Verpflichtungen und Maßnahmen finanziert werden können, die bereits im Haushaltsplan des Vorjahres berücksichtigt worden sind. Für viele Förderprogramme im Gebäudebereich (Neubau und Sanierung) würde das auf einen Förderstopp hinauslaufen, denn zusätzliche Mittel für bestehende Programme können in der vorläufigen Haushaltsführung nicht bewilligt werden.

Für geplante Sanierungsmaßnahmen Förderanträge zügig stellen
Wer schon seinen Heizungstausch oder eine Sanierung fertig geplant und Handwerkerangebote vorliegen hat, sollte möglichst zeitnah auch den dazugehörigen Förderantrag bei KfW oder BAFA stellen und nicht bis 2025 warten. Das erhöht die Chancen, noch von den bestehenden Fördertöpfen zu profitieren. Bereits bewilligte Mittel können auch während einer vorläufigen Haushaltsführung ausgezahlt werden, während es für neue Anträge zu Pausen oder Verzögerungen kommen kann. Für die Ausführung der Maßnahmen bleiben nach Förderzusage drei Jahre Zeit.


Mit freundlicher Genehmigung von Energie-Fachberater.de
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